NobisSoft
ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren,
neue oder korrigierte Versionen nach eigenem Ermessen herzustellen.
In diesem Fall erfolgt der Austausch oder eine Aktualisierung der
Software auf Verlangen des Lizenznehmers nur gegen Leistung der von
NobisSoft für jeden Fall der Aktualisierung festgelegten Gebühr.
- Benutzung -
Dem
Lizenznehmer ist für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht
ausschließliche und persönliche Recht gewährt, die
beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer und an
nur einem Ort zu benutzen. Ein zeitgleiches Einspeichern,
Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist
unzulässig, soweit der Anwender nicht eine entsprechende Anzahl
von Lizenzen erworben hat.
-
Beschränkungen -
Dem
Lizenznehmer ist es untersagt ohne schriftliche Einwilligung von
NobisSoft die Software in irgend einer Form zu verändern. Die
Weitergabe einer veränderten Version unter gleichem oder anderem
Namen ist untersagt. Der Anwender darf die Software Dritten nicht
überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der
Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere
unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im
Hinblick auf Mitarbeiter des Anwenders.
- Haftung -
Jede weitere
Haftung durch NobisSoft für Fehlerfreiheit der Software ist
ausgeschlossen. Insbesondere haftet NobisSoft nicht dafür,
daß die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers
genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen und Hardware-Kombinationen
zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber haftet ebenfalls nicht für
Schäden, die durch die Benutzung von Porgrammen von
Drittanbietern oder deren Modulen (DLL, Runtime usw.) entstehen. Auch
eine Haftung für den Lizenznehmer entstehende Schäden wird
ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden ist durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit von NobisSoft verursacht worden. Ist der
Lizenznehmer ein Kaufmann, so wird auch die Haftung für grobe
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist im Einzelfall von NobisSoft
eine besondere Eigenschaft der Software zugesichert, erstreckt sich
die Haftung dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden, die
nicht von der Zusicherung umfaßt sind.
-
Rekompilieren -
Der Autor
untersagt das REKOMPILIEREN, sowie das Programm oder den Code in
Teilen oder im Ganzen weiter zu verwenden. Die Nichteinhaltung zieht
eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nach.
-
Rügepflicht -
Der Anwender
wird die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation
innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung untersuchen, insbesondere im
Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und
Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender
Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder
feststellbar sind, müssen NobisSoft innerhalb weiterer 8
Werktage mittels eingeschriebenen Briefes gemeldet werden. Die
Mängelrüge muß eine nach Kräften zu
detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. Bei einer
Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software
in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Wurde das Kuvert
oder das daraufbefindliche Siegel mit dem Registrierschlüsselcode
beschädigt, entfällt das Rückgaberecht.
-
Schadenersatz -
Der
Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die NobisSoft
aufgrund einer Verletzung dieses Vertrags entstehen.
-
Sharewarevertreiber -
Gewerbliche
Sharewarevertreiber werden gebeten, sich zu informieren, ob die
für einen gewerblichen Vertrieb vorgesehen Programmversion dem
aktuellen Stand der Testversion entspricht oder ob sich die
Bedingungen für den Vertrieb geändert haben. Bei CD-Produktionen
wird um ein Belegexemplar an die Adresse von NobisSoft gebeten.
CD-Verlage, die Beleg-CDs versenden, werden automatisch mit den
neuesten Versionen beliefert, wenn dies vereinbart wurde.
-
Vertragsgegenstand -
Gegenstand des
Lizenzvertrags ist das auf dem Datenträger befindliche
Softwareprogramm. NobisSoft macht Sie darauf aufmerksam, daß es
nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist,
Computerprogramme zu erstellen, die in allen Kombinationen und
Anwendungen fehlerfrei arbeiten, so daß der Gegenstand dieses
Vertrags nur eine Software ist, die im Sinne der Programmbeschreibung
grundsätzlich einsetzbar ist.
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Vertragsdauer -
Der Vertrag
behält seine Gültigkeit auf unbestimmte Zeit. Das Recht des
Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne
vorherige Kündigung, wenn eine Bedingung dieses Vertrags
verletzt wird. Der Lizenznehmer ist dann verpflichtet, die
Originaldiskette sowie alle Kopien der Software umgehend zu vernichten.
-
Vermietung und Verleih -
Sie dürfen
die vorliegende Software weder vermieten noch verleihen, jedoch
räumt Ihnen der Autor das Recht ein, ein Exemplar auf einem
einzigen Terminal zu benutzen. Sie dürfen die Software nicht
vernetzen oder sie in einer anderen Weise zu irgendeiner Zeit auf
mehr als einem Computer oder Computerterminal benutzen. Sollten Sie
in diesem Zusammenhang spezielle Wünsche haben, setzen Sie sich
mit dem Autor in Verbindung.
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Vorraussetzungen -
Es wird keine
Haftung für auftretende Schäden am Computersystem
übernommen. Siehe auch hier die Bedingungen in den allgemeinen
Lizenzbedingungen zum Programm. Der Anwender ist verpflichtet, den
unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation
durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten
Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem
gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort
aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Anwenders sind nachdrücklich
auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der
Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen. Weitere
Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes
auf einem Drucker gehört, darf der Anwender nicht anfertigen.
-
Weitergabe -
Jede
Weitergabe des Programms - ob privat oder gewerblich - ist nur dann
zulässig, wenn der Empfänger der Software in einer
geeigneten Weise darüber aufgeklärt wird, daß es sich
um ein Testprogramm handelt, bei dessen fortgesetzter Benutzung eine
Lizenzgebühr direkt an den Autor zu bezahlen ist.
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